Erst kürzlich informierten wir Sie über das Ende des Datenschutzabkommens Safe Harbor und dessen Folgen für E-Mail-Vermarkter. Wir schrieben, dass wir schon in Kürze neue Entwicklungen bekannt geben würden. Nun ist es soweit. Diese Woche einigten sich EU-Kommission und die USA auf ein neues Rahmenabkommen für den transatlantischen Datenverkehr: den EU-US Privacy Shield.
Das neue Abkommen wird die folgenden Punkte beinhalten:

  • Verbindliche Verpflichtungen für Unternehmen, die mit persönlichen Daten von Europäern arbeiten und deren konsequente Durchsetzung: US-Unternehmen, die persönliche Daten von europäischen Abonnenten erheben, werden zur Einhaltung umfassender Anforderungen verpflichtet, wenn es um die Verarbeitung dieser persönlichen Daten geht und inwiefern die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gewahrt werden. Das Handelsministerium wird die Veröffentlichung dieser Verpflichtungen der Unternehmen überwachen, wodurch diese dann nach geltendem US-Recht durch die Federal Trade Commission (Bundeshandelskommission) durchgesetzt werden können. Darüber hinaus muss jedes Unternehmen, das Daten aus dem Personalwesen der europäischen Mitarbeiter verwaltet, sich zur Einhaltung von Entscheidungen der europäischen Datenschutzbehörden verpflichten.
  • Wirksamer Schutz der Rechte von EU-Bürgern mittels mehrerer Möglichkeiten des Rechtsbehelfs: Dies umfasst das Einsetzen eines “funktional unabhängigen Ombudsmannes”, der Bürgern dabei helfen soll ihre Beschwerden beizulegen, sollten sie der Meinung sein, dass ihre persönlichen Daten missbraucht werden. Sie können einfach eine Untersuchung fordern oder Beschwerde einreichen, woraufhin die Unternehmen innerhalb einer Frist Stellung nehmen müssen.

Gemäß dem neuen Abkommen wird eine gemeinsame jährliche Überprüfung aller US-Behörden stattfinden, die Zugriff auf Daten von EU-Bürgern haben, um sicherzustellen, dass es auch in den kommenden Jahren zeitgemäß bleibt. Durchgeführt wird diese Überprüfung durch die EG und das US-Handelsministerium.

Privacy Shield hat zweifellos für ein dringend notwendiges Aufatmen bei vielen Geschäften gesorgt, die vom Online-Datentransfer abhängig sind. Benchmark Email wird sich auch weiterhin an das aktualisierte Regelwerk halten und für den vollumfänglichen Schutz seiner Nutzerdaten garantieren. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich gern unter support@benchmarkemail.com an uns wenden.