Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai in Kraft. Es bleiben nur noch ein paar Tage, bis unsere gesamte E-Mail-Marketing-Strategie darauf abgestimmt sein sollte, und heute möchten wir Ihnen mitteilen, welche Änderungen Sie vornehmen müssen, um DSGVO-konforme Anmeldeformulare einzusetzen.

Sie können dazu sowohl unsere klassischen als auch unsere Pop-Up-Formulare benutzen.

Der Text, den Sie in beiden Fällen verwenden müssen, ist der folgende:

Ich verstehe und akzeptiere die <a target=’_blank’ href=’https://www.IhreWebsite.com/Datenschutz‘>Datenschutzerklärung</a>.

Dieser Text ist 100% anpassbar, aber wir empfehlen die Verwendung des Labels “blank”, damit sich die Datenschutzerklärung nicht im selben Fenster öffnet. Sie müssen lediglich den kursiven Text durch Ihren entsprechenden Link ersetzen.

Wie kann ich die Zustimmung eines Abonnenten belegen?

Mit den Anmeldeformularen von Benchmark speichen wir die IP von jedem neuen bestätigten Abonnenten. Diese IP ist einzigartig und erlaubt, den Benutzer zu identifizieren. Auf diese IP-Adresse kann nicht von Ihrem Konto aus zugegriffen werden. Sie ist nur durch  Herunterladen der Liste sichtbar. Auf diese Weise vermeiden wir, dass sie bearbeitet oder gelöscht werden kann.

Wenn Sie mehr über die DSGVO erfahren möchten, laden wir Sie ein, den Artikel und die Aufzeichnung unseres Webinars anzusehen, in dem wir alle Punkte besprochen haben, die eine Auswirkung auf Ihr E-Mail-Marketing haben.

Hinterlassen Sie uns bitte Ihre Kommentare und lernen Sie weiterhin mit Benchmark!

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